Hinweis: Laut StVZO § 57a Abs. 2 Satz 4, FPersV § 6 Abs. 7 und EWG-Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät Artikel 14 Abs. 2 müssen Diagrammscheiben aufbewahrt werden.
Artikelbeschreibung:
Praktischer Diagrammscheiben - Aufbewahrungsschrank zur gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung der Diagrammscheiben für 9 Fahrer (je ca. 400 Scheiben)
Steckrahmen für Namensschilder;
hell furniert, Plexiglastür
B 52,5 x H 47 x T 14 cm