Transport News u. Infos
DER DIGITALE TACHOGRAPH VERSUS ANALOGER TACHOGRAPH - INFOS FÜR DIE TRANSPORTWIRTSCHAFT
Zunahme der Strafen bei Verstößen gegen Lenk-und Ruhezeiten um 53% in 2011!
Bundesregierung plant Arbeitszeitgesetz für selbstständige Fahrer!
Berlin. Es gibt viele selbstständige Fahrer und LKW-Lenker. Die sollen künftig außer den Lenkzeiten auch die Arbeitszeitvorschriften beachten. Das sieht ein Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz für selbständige Kraftfahrer vor, dass die Bundesregierung am 30. Dezember 2011 im Bundesrat eingebracht hat.
Danach soll die Regelarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche beschränkt werden. Die Arbeitszeit soll auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden dürfen, wenn innerhalb von vier Monaten ein Ausgleich erfolgt. Zeiten als Beifahrer oder Bereitschaftszeiten sollen nicht hinzugerechnet werden. Die Vorschriften lehnen sich, soweit dies für Selbständige möglich ist, an die geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes an. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren nehmen. In Kraft tritt das Gesetz allerdings erst vier Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, also mit einer Übergangsfrist.
Deutschland muss damit die Vorgaben der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie für Beschäftigte im Verkehrsbereich (2002/15/EG) umsetzen, wegen deren Nichtbeachtung ihr bereits Ärger drohte. Diese Richtlinie sieht vor, dass sich selbstständige LKW-Fahrer, ebenso wie ihre angestellten Kollegen, an die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit halten müssen. Deutschland hatte die Richtlinie zwar für angestellte Fahrer in deutsches Recht umgesetzt, den Punkt der selbstständigen Fahrer bisher aber nicht entsprechend geregelt.
Deutschland ist nicht der einzige europäische Staat, der diese Richtlinie umsetzen muss. Auch zwölf andere Staaten weigerten sich bisher, die EU-Vorgaben zu erfüllen. Die Europäische Kommission hatte deshalb Ende September 2011 begonnen, gegen die ersten Staaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
In der Gesetzesbegründung führt die Bundesregierung allerdings aus, dass sie die Einbeziehung von echten Selbständigen in Arbeitszeitregelungen, die über die Lenk- und Ruhezeiten hinaus gehen, nicht für nötig hält. Die Bundesregierung spricht von einem „Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht“. Sie hat auch die Absicht, sich für eine Neuregelung auf EU-Ebene einzusetzen. Von der gesetzlichen Neuregelung wären schätzungsweise 29.000 Selbstfahrer betroffen.
Achtung, hohe Bußgelder in den anderen EG-Ländern - EG überlegt einheitliche Bußgelder für Verstöße!
Österreich: Hier hält sich der Transportfahrer auf den Autobahnen besser an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Daher fahren alle schön rechts, entspannen, und das Überholen bei Tempo 95 bis 105, wie in Deutschland üblich, findet nicht statt . Wieso? Schauen wir uns aktuelle Online-Meldungen an, sehen wir schnell den Grund:
Andere EG-Länder wie z.B. insbesondere Österreich verfolgen nämlich auch Geschwindigkeitsübertretungen von LKW und sonstigen Transportern! Also, den Gasfuß nicht mit Blei belasten, denn die scharfe Polizei in Austria sollte bekannt sein.
So verfügen Polizei und Ordnungsbehörden über knackige Sanktionen für Tempo- und Verkehrssünder. Der Verdacht einer Übertretung reicht aus und die Behörden können als Sicherheitsleistung bis zu 1.300 Euro festsetzen, und das muss vor Ort bezahlt werden!
Wird dieses Geld nicht an Ort und Stelle bezahlt, können die Behörden die Unterbrechung der Weiterfahrt sofort durchsetzen.
Also, unsere Empfehlung: Runter vom Gas und rechts bleiben! Auch die anderen Verstöße, wie Lenkzeitüberschreitungen und zu geringer Sicherheitsabstand werden hart sanktioniert! Vorsicht ist also geboten.
Wir empfehlen daher allen Fahrern, sich jederzeit mit unserem FermwareTachoDiVA-Software-Programm und Netbook über Verstöße rechtzeitig zu informieren!
In der EG wird die einheitliche Einführung von Bußgeldern diskutiert, da wird niemand glauben man richtet sich da nach den Kleinbeträgen der deutschen Verordnung. Und die deutschen Behörden werden der Begehrlichkeit nach deutlichen Mehreinnahmen sowieso nicht widerstehen können! In Spanien z.B. sind schnell mal 3000 Euro fällig und hier sind die staatlichen Institutionen auf diese hohen Einnahmen angewiesen!
Die sorglosen Zeiten enden spätestens an unseren Grenzen und bald sind Sie auch hier vorbei, so viel ist sicher!!
Exakt 126.939 Anzeigen wurden 2011 in Österreich eingeleitet und Organstrafmandate (sind Bußgelder, sie sofort zu bezahlen sind) eingehoben, ein Plus von 33 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor. Mehr als 27.000 LKW (und Bussen) wurden nach Verkehrskontrollen die Weiterfahrt untersagt, weil Lenk- und Ruhezeiten überschritten, schwerwiegende Mängel oder Gefahr in Verzug festgestellt worden sind!
Verstärkte Kontrollen von BAG und Polizei auf Tachografen-Manipulationen auch in Deutschland
Nach Erkenntnissen des BAG (Bundesamt für Güterverkehr), haben Manipulationen an elektronischen Fahrtenschreibern in letzter Zeit deutlich zugenommen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei will daher verstärkt auf Manipulationen bei elektronischen Fahrtenschreibern und der Fahrerkarten in Nutzfahrzeugen und LKW mit digitalen Tachographen achten. Aufzeichnungsgeräte werden wohl von Vielen mittlerweile mit Magneten oder durch Motormanipulationen gestört und beeinflusst. Aber auch Software-Manipulationen wollen die Behörden auf die Spur kommen.
Den gut verdienenden Spezialisten mit den kleinen Notebooks an den Autobahnraststätten, etc., soll deutlich nachgespürt werden.
Digitale Tachographen sind seit dem Mai 2006 für neue Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben!
Jedes neue Mercedes Sprinter oder Ducato - Nutzfahrzeug ab 3,5t ist z.B. automatisch mit dem Digi-Tacho ausgerüstet.
Gerade die Verhinderung von Manipulationen war auch ein Argument für die Einführung dieser digitalen Aufzeichnungsgeräte in der VoEG. Nun stellen die Behörden fest, dass der Phantasie eben keine Grenzen gesetzt sind. Die Besitzer von Werkstattkarten, Unternehmenskarten und Fahrerkarten zum digitalen Tachographen werden also mit Kontrollen rechnen müssen.
Bei den anstehenden Bußgeldern und zu erwartenden Strafen bei Verstößen zum Fahrpersonalgestz und Manipulationen am Digitaltacho, sind das sicher keine Kavaliersdelikte mehr.
Alle Fahrer und Halter sollten hier äußerste Vorsicht walten lassen und sich in Fortbildungen und Schulungen informieren.
Fuhrunternehmen sollten in jedem Fall Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen zur Bedienung von analogen und digitalen Tachographen durchführen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen. Belehrungen an die Fahrer schützen ebenfalls gegen hohe Bußgelder für das Unternehmen bei Manipulationen des digitalen Tachographen oder an der Fahrerkarte durch die Benutzer von Digitalen Tachographen.
Worauf müssen Transportunternehmer, Fuhrparkleiter und Handwerksbetriebe mit gewerblichem Fuhrpark besonders achten?
Viele Punkte sind sicher schon in Routine übergegangen, sicher achten Sie in Ihrer Arbeit auch darauf, dass die Fahrer beispielsweise die Ladung sicher verstauen und befestigen, aber auch Gegenstände im Fahrzeug und der Fahrerkabine sicher verstauen. Da wird vorgeschrieben, wie der digitale Tachograph zu bedienen ist, wann Ausdrucke gemacht werden sollen. Auch auf der technischen Seite müssen Sie viele Dinge beachten, wenn Sie keinen Ärger bekommen wollen.
Doch gibt es viele Fahrer, besonders aus kleinen Speditionen, Kurier- oder Handwerksbetrieben, die im täglichen Stress oder aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit ihre Fahrerkarten den gesamten Arbeitstag oder über das Wochenende stecken lassen und zu den aufgezeichneten Vorgängen und Störungen keine Hinweise geben oder Ausdrucke fertigen bei Fehlern.
Verkehrssicherheit für Fahrzeuge, die auf öffe




Die Kostenkontrolle 