Gesetzesänderung seit Januar 2010!
Die Gesetzesänderung zum Ausstellen von Bescheinigungen muss beachtet werden, sonst wird es teuer!
Diese Gesetzesänderung haben wir in unserer Software eingearbeitet.
Weitere Infos unter unserer Hotline: 04181 295 9007
Wichtige Gesetzesänderung!
Bescheinigung von Tätigkeiten
Die Änderung:
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am 12. April 2007 über ein einheitliches Formblatt zur Bescheinigung von Urlaubs- und Krankheitszeiten, sowie über Einsatzzeiten außerhalb des Geltungsbereiches der EU-Verordnungen entschieden.
Die Bescheinigungen sind vor jeder Fahrt maschinenschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben sowie zusammen mit den Original-Fahrtenschreiberaufzeichnungen aufzubewahren. Falsche Bescheinigungen stellen einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
(Artikelbeschreibung)
Die Lösung:
Unsere Software, die Sie bei der Ausstellung der Bescheinigungen einfach und unkompliziert aber korrekt unterstützt.
Die Software bietet folgende Vorteile:
- Einmaliges Hinterlegen von Stammdaten (Unternehmen, Fahrer, Unterzeichner, …)
- Sehr schnelles und einfaches Erstellen der Bescheinigungen
- Ausdruck in mehreren Sprachen möglich (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, …)
- Auswertung der bescheinigten Zeiten
- Mehrbenutzer- / Netzwerkfähig
- Gesetzes konform nach EU-Verordnung 561/2006
- Gesetzes konform §20 Fahrpersonalverordung
Füllen Sie keine handschriftlichen Bescheinigungen mehr aus! Es droht ein Bußgeld von 750,- €
Bestellen Sie noch heute unsere Software zum Ausstellen von Bescheinigungen (Bescheinigungsassistent)
Die Software wird jederzeit auf den neuesten gesetzlichen Stand gebracht, so dass Sie als Kunde immer auf der rechtlich sicheren Seite stehen.